Eine Bürger-Energie-Genossenschaft in der Aufbauphase — vier Mitgliederversammlungen, ein erstes Dach
Achtzehn Monate Vereinsgründung in einer süddeutschen Mittelstadt, vier Mitgliederversammlungen, drei Satzungs-Änderungen, ein erstes Solarprojekt auf einem kommunalen Sporthallen-Dach. Eine Reportage über Genossenschafts-Alltag.
Die Sporthalle Süd der mittelhessischen Kreisstadt — sagen wir, sie hat 38.000 Einwohner:innen, eine alte Innenstadt, einen Industriegürtel, einen Klimaschutzmanager mit halber Stelle — hat eine Dachfläche von 1.620 m². Sie liegt nach Süden, hat eine Neigung von 22 °, ist von keinem höheren Gebäude verschattet, und sie war bis zum Mai 2026 ungenutzt. Auf diesem Dach wurde im selben Monat eine PV-Anlage mit 168 kWp installierter Leistung in Betrieb genommen — die erste Realisierung der vor anderthalb Jahren gegründeten Bürger-Energie-Genossenschaft eG.
Was zwischen der Idee, einer solchen Anlage, und der ersten Einspeisung steht, ist achtzehn Monate Vereinsarbeit. Vier Mitgliederversammlungen, drei Satzungs-Änderungen, eine vorsichtige Wachstumskurve auf 87 eingetragene Mitglieder, eine Frustrations-Runde im neunten Monat, zwei Förderbescheide, eine handschriftlich korrigierte Eintragung im Genossenschaftsregister. Die Reportage rekonstruiert den Weg.
Die Gründungs-Versammlung
Im November 2024 trafen sich vierzehn Personen im Hinterzimmer eines Vereinsheims. Drei davon waren Energieberater:innen, zwei pensionierte Lehrer:innen, ein Steuerberater, eine Architektin, fünf engagierte Bürger:innen unterschiedlicher Berufe und drei Personen, die — wie sich später herausstellte — eigentlich für die örtliche SPD-Ortsgruppe gekommen waren und sich im Termin geirrt hatten. Die SPDler:innen blieben trotzdem, hörten zu und unterzeichneten am Ende des Abends als drei der vierzehn Gründungsmitglieder.
Die erste inhaltliche Frage des Abends war nicht — wie man hätte erwarten können — die Frage der Rechtsform. Sie war die Frage des Namens. Eine Stunde lang debattierten die Anwesenden, ob „Bürger-Energie”, „BürgerEnergie”, „Energiegenossenschaft” oder eine Konstruktion mit dem Namen der Stadt vorne stehen sollte. Man einigte sich nach einer Pause auf eine Variante mit Stadtname + „Bürger-Energie eG”, entschied später (Mitgliederversammlung Nummer 2) gegen den Stadtnamen, weil er die Mitgliedschaft aus den umliegenden Gemeinden ausschloss, und kehrte in der Mitgliederversammlung Nummer 3 mit einer leichten Modifikation zu einer geografischen Bezeichnung zurück.
Die zweite inhaltliche Frage war die Rechtsform. Die Genossenschaft (eG) wurde gegenüber einem Verein, einer GmbH und einer GbR diskutiert und schließlich angenommen, weil sie drei Vorteile vereint: demokratische Struktur (ein Mitglied, eine Stimme, unabhängig von Geschäftsanteil-Höhe), Haftungsbeschränkung auf den Geschäftsanteil, und eine Steuer-Privilegierung, sofern die Genossenschaft nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Anbietern tritt. Der Steuerberater warnte vor der Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband — gesetzlich vorgeschrieben, kostspielig (jährlich rund 1.800 € für eine kleine Genossenschaft, mehr bei Wachstum) und an eine Pflicht-Prüfung gebunden, die alle zwei Jahre stattfindet. Die Anwesenden stimmten trotzdem für die eG-Form. Sie ist die etablierte Rechtsform für genau diesen Zweck, und die laufenden Kosten ließen sich im Geschäftsplan auffangen.
Die Satzung — und ihre Widersprüche
Eine Genossenschafts-Satzung ist kein literarisches Werk. Sie ist ein juristisches Konstrukt, das die Mitgliederschaft, die Geschäftsführung, die Beschluss-Verfahren, die Verlust-Beteiligung und die Auflösung regelt. Der genossenschaftliche Prüfungsverband stellt für Neugründungen Muster-Satzungen zur Verfügung — die ortsansässige Genossenschaft übernahm eine solche und modifizierte sie an drei Stellen.
Modifikation eins: Der Mindest-Geschäftsanteil wurde auf 250 Euro festgelegt. Niedriger wäre möglich gewesen, höher wäre teilnahme-feindlich gewesen. Die Höhe orientiert sich am Brutto-Preis einer Familien-Kinokarte (zu hoch) und am Wert eines Wocheneinkaufs (zu niedrig). Die Genossenschaft erlaubt darüber hinaus die Zeichnung mehrerer Geschäftsanteile, maximal jedoch fünfzig pro Mitglied — ein Schutz vor dominierenden Einzelinvestoren.
Modifikation zwei: Die Verzinsung der Geschäftsguthaben wurde auf maximal drei Prozent jährlich gedeckelt. Die Mitglieder wollten ausdrücklich keine Rendite-Maximierung. Was darüber hinaus erwirtschaftet wird, fließt in Rücklagen oder in neue Projekte.
Modifikation drei: Mitglieder können nur Personen werden, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis haben. Das schließt Spekulations-Beteiligungen von außerhalb aus und bindet die Genossenschaft an die regionale Identität.
Der genossenschaftliche Prüfungsverband prüfte die modifizierte Satzung und beanstandete zwei Punkte: Die Höchst-Anteil-Regelung von fünfzig Anteilen war nicht eindeutig genug formuliert; und die Wohnsitz-Klausel verlangte eine Härtefall-Regelung für Mitglieder, die im Laufe der Mitgliedschaft umziehen. Beide Punkte wurden in der zweiten Mitgliederversammlung im Februar 2025 nachgebessert. Die Eintragung ins Genossenschaftsregister erfolgte im April 2025 — fünf Monate nach der Gründungsversammlung.
Die Mitgliederwerbung
Mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister konnte die Genossenschaft beginnen, Mitglieder zu werben. Sie tat es zunächst über drei Kanäle: persönliche Ansprache durch die Gründungs-Mitglieder, einen Faltblatt-Wurf in einem ausgewählten Stadtteil, und eine Veranstaltung in der Volkshochschule mit dem Titel „Bürger-Energie konkret — was ist eine Genossenschaft, und was nicht”.
Die persönliche Ansprache war erwartbar erfolgreich. In den ersten acht Wochen schlossen sich 31 weitere Mitglieder an, fast alle aus dem erweiterten Bekanntenkreis der Gründungs-Mitglieder. Der Faltblatt-Wurf — 4.200 Exemplare, Druckkosten rund 380 Euro — brachte ganze drei Anfragen, von denen eine in eine Mitgliedschaft mündete. Die Volkshochschul-Veranstaltung war besser besucht (47 Anwesende, ein Drittel davon Pensionierte), brachte aber im direkten Anschluss nur sieben Neumitglieder. Die langfristige Wirkung war größer: Über die folgenden sechs Monate trafen einzelne Mitgliedsanträge ein, die explizit auf die Veranstaltung Bezug nahmen.
Die zentrale Lehre aus dieser Phase, formuliert in einem Protokoll der vierten Vorstandssitzung: „Mitgliederwerbung läuft über das vorhandene Vertrauensnetz. Wer noch nie von der Genossenschaft gehört hat, wird auch durch ein Faltblatt nicht überzeugt.” Die spätere Werbung konzentrierte sich auf Multiplikator:innen — die örtliche evangelische Kirchengemeinde stellte eine Kontaktanzeige in den Gemeindebrief, der Heimatverein erlaubte einen Vortrag im Rahmen seines Jahresprogramms, der Landwirtschaftsverein des Kreises veröffentlichte einen Artikel im Mitteilungsblatt.
Im April 2026 — also kurz vor der ersten Anlagen-Inbetriebnahme — verzeichnete die Genossenschaft 87 Mitglieder, mit gezeichneten Geschäftsanteilen in Höhe von zusammen 84.250 Euro.
Das erste Projekt — und die Konflikte
Die Auswahl der Sporthalle Süd als erstes Projekt entstand aus einer pragmatischen Logik: Das Gebäude gehört der Stadt, der Klimaschutzmanager hatte den Kontakt hergestellt, die Dachfläche war nicht statisch problematisch (Bestandsstatik aus dem Jahr 2002 mit Reserven), und die örtliche Schule nutzt die Halle tagsüber — also genau jene Stunden, in denen die PV-Anlage am meisten produziert. Eine Eigenverbrauchs-Quote von über 50 Prozent erschien realistisch.
Die Konflikte begannen mit der Stadtverwaltung. Der Bauamtsleiter wollte einen Vertrag, der die Stadt vor jeder denkbaren Haftung schützte; die Genossenschaft wollte einen Vertrag, der ihr die Wirtschaftlichkeit der Anlage garantierte. Beide Wünsche waren legitim, aber nicht miteinander vereinbar. Über sieben Monate verhandelten beide Seiten — der Vorstand der Genossenschaft mit dem Bauamtsleiter, dem Kämmerer und dem Klimaschutzmanager, später auch mit der zweiten Bürgermeisterin, weil der Vertragsentwurf in den Stadtrat musste.
Der zweite Konflikt war intern. Vier Mitglieder forderten in der dritten Mitgliederversammlung, dass die Genossenschaft nicht nur Solaranlagen baue, sondern auch Beratungsleistungen für Privathaushalte erbringe — ein Geschäftszweig, der mit dem Geschäftsmodell der ortsansässigen Energieberater:innen kollidierte und die Steuer-Privilegierung der eG hätte gefährden können. Die Diskussion dauerte zwei Stunden, endete in einem Mehrheitsbeschluss gegen die Geschäfts-Erweiterung und kostete die Genossenschaft zwei der vier Antragsteller, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben.
Der dritte Konflikt entstand mit dem Installateurs-Betrieb, der den Auftrag bekam. Die Genossenschaft hatte drei Angebote eingeholt, sich für das mittelpreisige entschieden — und sah sich nach Vertragsunterzeichnung mit Nachforderungen konfrontiert, weil die Dachhaut, anders als im Bestandsplan eingezeichnet, in Teilen sanierungsbedürftig war. Die Mehrkosten von 12.300 Euro wurden zwischen Genossenschaft, Stadt und Installateurs-Betrieb aufgeteilt — nicht ohne Schriftverkehr.
Die Förderung — und ihre Lücken
Die Anlage wurde nicht über das BEG, sondern über ein landesspezifisches Programm zur Förderung von Mieterstrom-ähnlichen Modellen finanziert. Die Förderquote lag bei 15 Prozent der förderfähigen Investition (max. 50.000 Euro), zusätzlich gewährte ein Bundesprogramm zur Solarisierung kommunaler Liegenschaften einen Zuschuss von 8.000 Euro für die Planungsleistung.
Die Gesamtinvestition lag bei 168.400 Euro brutto, abzüglich Förderung 137.100 Euro. Finanziert durch:
- Geschäftsanteile der Mitglieder: 84.250 €
- Genossenschaftliche Sparbriefe (Nachrang-Darlehen der Mitglieder): 21.000 €
- KfW-Kredit (Programm 270, Erneuerbare Energien Standard): 31.850 €
Die EEG-Vergütung für die im Mai 2026 in Betrieb genommene Anlage liegt bei 6,9 ct/kWh (Anlagen 100 bis 750 kWp). Die Eigenverbrauchs-Quote (Stadt, Schul-Betrieb) wird auf 55 Prozent geschätzt, mit einem internen Verrechnungspreis von 22 ct/kWh — niedriger als der Endkunden-Preis der Stadt, aber höher als die Einspeise-Vergütung. Die Anlage erzeugt prognostiziert 156.000 kWh jährlich, davon werden etwa 86.000 kWh selbst genutzt (Erlös 18.920 €) und 70.000 kWh eingespeist (Erlös 4.830 €). Brutto-Jahres-Erlös rund 23.750 €.
Der KfW-Kredit wird über fünfzehn Jahre getilgt, die Verzinsung der Geschäftsanteile (3 Prozent maximum) ergibt eine kalkulierbare Auszahlung. Die Anlage trägt sich nach interner Berechnung ab dem zwölften Jahr im Schwarz, mit Reserven für Wechselrichter-Tausch (im Jahr 12 bis 15 üblich) und Modul-Defekte.
Was nicht im Geschäftsplan steht
Eine Bürger-Energie-Genossenschaft ist juristisch ein Unternehmen, ehrenamtlich ein Verein. Die Spannung zwischen beiden Polen ist permanent. Der Vorstand der Genossenschaft — zwei Personen, beide ehrenamtlich — investiert jeweils etwa zehn Stunden pro Woche in den Betrieb. Der Aufsichtsrat — drei Personen, ebenfalls ehrenamtlich — trifft sich monatlich. Die ehrenamtliche Steuerberatung kommt vom Steuerberater aus der Gründungs-Versammlung, der dafür aber nicht in der eigenen Kanzlei tätig sein darf (Standesregelung), sondern als Privat-Person.
Über die nächsten zwei Jahre will die Genossenschaft eine zweite Anlage realisieren — auf dem Dach des Bauhof-Gebäudes —, die Mitgliederwerbung fortsetzen und in einer Mitgliederversammlung 2027 die Frage entscheiden, ob ein zweiter Geschäftszweig (Mieterstrom in zwei Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaften) aufgenommen werden soll. Die Antwort ist offen.
Eine Schlussbemerkung zur Reproduzierbarkeit
Bürger-Energie-Genossenschaften gelten in der kommunalpolitischen Diskussion als Erfolgsmodell. Die ehrliche Wahrheit aus dem ersten Jahr des hier beschriebenen Beispiels lautet: Sie sind ein erfolgsfähiges Modell, aber kein selbsttragendes. Ohne den Klimaschutzmanager, der die ersten Kontakte vermittelt hat; ohne die Bereitschaft der Stadt, eine Dachfläche zu marktnahen Konditionen zu verpachten; ohne den ehrenamtlichen Steuerberater; ohne die zwei Vorstandsmitglieder, die zehn Stunden wöchentlich investieren — wäre das Projekt nicht in achtzehn Monaten realisiert worden, möglicherweise gar nicht.
Diese Voraussetzungen lassen sich nicht administrativ herstellen. Sie ergeben sich aus dem Zusammentreffen weniger Personen in einem Hinterzimmer. Wer in seiner Stadt eine Genossenschaft gründen will, sollte das Modell nicht aus der Broschüre kopieren, sondern aus der konkreten Konstellation seiner eigenen Stadt entwickeln — und damit rechnen, dass die ersten anderthalb Jahre Arbeit sind, nicht Ertrag.